Kinder raus aus Social Media oder Risiken raus aus den Platt­formen?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der State-of-the-Union-Rede im EU-Parlament ein Social Media Verbot für Kinder unter 13 Jahren angekündigt. Im „EU Kids Act“ soll es ein abgestuftes Modell geben, bei dem Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren soziale Medien unter elterlicher Kontrolle und mit eingeschränkten Funktionen nutzen können. 15 bis 18-Jährige dürfen zwar ein persönliches Konto haben, aber nicht in der Vollversion für Erwachsene. Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) berufene Expert:innenkomission hat ein vergleichbares Modell erarbeitet und letzte Woche vorgestellt. Die Expert:innen favorisierten offenbar einen alternativen Regulierungsansatz, der einzelne Social Media-Funktionen je nach Risiko und Altersgruppe differenziert beschränken würde. Statt hoher Altersgrenzen sollen Social Media-Plattformen den Aufbau ihrer Dienste ändern, um ihren Nutzer:innen – unabhängig vom Alter – eine möglichst sichere und manipulationsfreie Erfahrung zu ermöglichen.  Mit dem Digital Services Act (DSA) hätte die Europäische Union bereits einen passenden Rechtsrahmen – nur muss der auch durchgesetzt werden. Damit tritt erneut der Grundkonflikt hervor, der die gesamte Debatte bereits in der Vergangenheit begleitet hat: Soll Jugendschutz vor allem über Altersgrenzen und Zugangskontrollen funktionieren oder über Regeln und Plattformpflichten, die soziale Dienste weniger riskant machen?

Gilt bald „Jugendschutz by Design“?

Folgt man dem Alternativvorschlag der Expert:innen, bräuchte die EU-Kommission keinen KIDS Act, sondern würde schlicht Art 28 Absatz 1 des Digital Services Acts konkretisieren. Das Gesetz schreibt vor, dass Plattformen zum Schutz Minderjähriger „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen müssen. Die Vorgaben ließen sich durch detaillierte Vorgaben der Aufsichtsbehörden klarer definieren.

Als Ausgangspunkt diente die Erkenntnis, dass Designfunktionen wie algorithmische Empfehlungssysteme,  Endlos-Feeds, automatische Wiedergabe, manipulative Benachrichtigungen und personalisierte Werbung eine exzessive Nutzung verstärken und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit erhöhen, auf Desinformation, Hassnachrichten, sexualisierte Inhalte und Gewaltdarstellungen zu treffen. Die deutsche Expert:innenkommission kommt zu dem Schluss, dass die Plattformen zwar Vorsorgemaßnahmen ergriffen hätten, sie ließen dabei „jedoch häufig jene Funktionen unangetastet, die für Aufmerksamkeit, Nutzungsdauer und Werbeeinnahmen besonders wichtig sind“. Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Plattformbetreiber dazu verpflichtet werden, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten und Risiken für Kinder und Jugendliche zu verringern. Ein solcher Ansatz ließe sich über Artikel 28 DSA hinaus flexibel auch auf neue Plattformfunktionen, Geschäftsmodelle und Anwendungen künstlicher Intelligenz übertragen, argumentiert die Kommission weiter.

Unter einer altersgerechten Gestaltung versteht die Kommission unter anderem ein Verbot algorithmisch gesteuerter Empfehlungssysteme und der personalisierten Ausspielung von Inhalten. Stattdessen sollten Nutzer:innen Inhalte und Empfehlungen anhand transparenter, verständlicher und altersangemessener Kategorien gezielt steuern können. Auch suchtverstärkende Funktionen wie Endlos-Feeds, automatisches Abspielen und nutzungsbasierte Belohnungssysteme sollten für Minderjährige abgeschafft werden. Wichtig sei, dass Einstellungen sowie Melde- und Blockierfunktionen leicht auffindbar und verständlich formuliert sind. Diese Einstellungen sollten per Default aktiviert sein, also ohne Zutun der jungen Nutzer:innen.

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Ein solcher Ansatz verlagert die Verantwortung weg von Minderjährigen und Erziehungspersonen auf eine strukturelle Ebene. Er soll Plattformen dazu zwingen, Jugendschutz proaktiv mitzudenken und in das technische Design zu implementieren, statt erst auf behördliche Anweisungen zu reagieren. Damit werden Eltern von der Aufgabe entlastet, einzelne Dienste prüfen zu müssen.

Noch effektiver wäre es, solche Maßnahmen nicht nur für Minderjährige, sondern altersunabhängig für alle Nutzer:innen einzuführen. Denn auch mit 19, 45 oder 70 Jahren können suchterzeugende und manipulative Funktionen gesundheitliche Folgen haben. Ob die EU-Kommission den Jugendschutzabsatz im DSA auf diese Weise anpasst – oder es zumindest erwägt –, ließ von der Leyen in ihrer Rede unerwähnt.

„Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden“

Immer wieder betonen die Expert:innen in ihrem Bericht, dass eine hohe Altersgrenze zu kurz greife. Sie behindere den Zugang Jugendlicher zu Informationen, sozialen Kontakten, politischer Meinungsbildung und öffentlicher Teilhabe. „Kinder und Jugendliche sind die zu schützende Gruppe und sollen nicht selbst für die Nutzung unzureichend gesicherter Angebote verantwortlich gemacht oder sanktioniert werden“, heißt es so oder ähnlich an mehreren Stellen. Zudem fördere ein pauschales Verbot mit hoher Altersgrenze Umgehungsversuche, wie auch Berichte über das australische Modell zeigen. Dort gilt eine Beschränkung bis zum Alter von 16 Jahren.

Dass digitale Technologien aus kinderrechtlicher Perspektive „ein wichtiger Bestandteil von Teilhabe“ sind, sagt auch Tech-Juristin Sabine Witting. Ein pauschales Altersverbot sei deshalb nicht mehr primär Schutzmaßnahme, sondern überschreite die Grenze zur Bevormundung. Auch dieser Konflikt ließe sich entschärfen, indem man Online-Plattformen per Design sicherer für alle Altersgruppen macht und für Kinder und Jugendliche risikobasiert einzelne Funktionen abstellt.

Datenschutzkonforme Altersverifikation: ein Widerspruch in sich?

Die Prien-Kommission warnt zur Recht davor, dass Plattformen ohne verbindlichen Vorgaben  selbst über die Form der Alterskontrolle entscheiden. Es „droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.“ Die EUDI-Wallet soll eine interoperable, europäisch kontrollierte Antwort auf diese Gefahr sein. Die sollte aber eigentlich freiwillig sein.

Auch der EU Kids Act stellt bestimmte Anforderungen an die Alterskontrolle, wie aus einem von Euractiv geleakten Entwurf hervorgeht. Sie soll genau, zuverlässig, robust (manipulationssicher), diskriminierungsfrei und datenschutzkonform sein. Außerdem soll das Verifikationssystem so wenig wie möglich in die Privatsphäre der Nutzer:innen eingreifen. Dass die Altersbestimmung immer auch einen Grundrechtseingriff bedeutet, scheinen sowohl EU-Kommission als auch Bildungsministerin Prien als geringeres Übel hingenommen zu haben. Dabei gibt es bisher keine Technologie, die all die oben genannten Ansprüche erfüllt. Solange dies der Fall ist, gilt: Wer das Alter aller prüft, prüft die Identität. Das gefährdet die anonyme Nutzung des Internets, im schlechtesten Fall führt es zu einer faktischen Ausweispflicht im Internet.

Expert:innen warnen vor nationalen Alleingängen

Trotz der offenen Fragen in Sachen Altersverifikation scheint für die CDU-Politikerinnen Prien und von der Leyen festzustehen, dass kein Weg an einer Altersbeschränkung sozialer Medien vorbeiführe. „Wir können nicht riskieren, dass unsere Kinder im digitalen und KI-Zeitalter immer weniger in der Lage sind, kritisch zu denken und immer weniger in der Lage sind, sich auch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Deshalb ist hier höchste Gefahr und höchster Handlungsbedarf gegeben“, sagte Prien im rbb. Noch im Oktober wolle sie erste Eckpunkte eines möglichen Gesetzes vorstellen, bis Weihnachten sollen gesetzliche Maßnahmen folgen. Und das, obwohl ihre Expert:innenkommission vor deutschen Alleingängen warnt. Denn das würde zu einem „regulatorischen Flickenteppich führen, der für Kinder, Eltern, Anbieter und Aufsichtsbehörden schwer verständlich wäre und Umgehungsmöglichkeiten begünstigen könnte.“ Ein Glück für Prien, dass der EU-Vorschlag dem von ihr präferierten Modell mit einer Altersgrenze von 13 Jahren recht ähnlich ist. Die Einführung einer funktionsbasierten und dienstabhängigen Beschränkung scheint dagegen erst einmal vom Tisch zu sein. Ob es eine Ergänzung des DSA um „Jugendschutz by Design“ gibt, bleibt abzuwarten.

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ war im September 2025 von Bundesfamilienministerin Prien auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt worden. Sie analysierte zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt: von digitalen Lebenswelten und ihren Gefahren über Chancen für Teilhabe und Partizipation sowie Präventions- und Bildungsangeboten bis hin zur Rechtslage und ihrer praktischen Durchsetzung. Mit der Übergabe des Abschlussberichts ist die Arbeit der Kommission abgeschlossen. Jetzt folgt die Umsetzung. Es scheint, als würde es der Prien-Kommission ähnlich wie vielen Expert:innen- und Enquete-Kommissionen der Vergangenheit ergehen: Die präferierte und differenzierte Lösung setzt sich im politischen Prozess am Ende doch nicht durch.