Datens­chutz­beauft­ragter prüft Spanner-Brillen

Nutzung fast nie legal

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat sich mit der „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen. 1)“ eine Spanner-Brille von Meta und Ray Ban gekauft, sie aufgeschraubt und im Labor getestet. 

Herausgekommen ist ein Abschlussbericht von rund 60 Seiten. Er bestätigt ziemlich genau das, was wir sagen.

Der wichtigste Befund betrifft das kleine weiße LED-Licht an der Seite der Brille. Es soll anzeigen, dass gerade aufgenommen wird. Wer das Licht verdeckt, bei dem schaltet sich Meta zufolge die Kamera ab. Ein Sensor passe auf. Damit wird suggeriert, dass man ausreichend vor Missbrauch schütze. 

Die Hamburger Prüfer haben das ausprobiert und konnten verifizieren, was sich auch schon in vielen Videos gezeigt hat: Der Schutz lässt sich aushebeln. Mit einem Aufkleber oder einer Kappe kommt genug Umgebungslicht an den Sensor, aber die LED ist verdeckt. Und selbst wenn die LED leuchtet, sieht man sie bei Sonne kaum. Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat dies in diesem Video auch schon anschaulich gezeigt.

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Beim neuen Modell leuchtet die Lampe ohnehin gar nicht, wenn die KI-Funktion benutzt wird. Dabei scannen KI-Systeme ebenfalls das Blickfeld und greifen auf Kamera und Mikrofon zu.

Was das rechtlich heißt

Die Hamburgische Behörde hat auch geprüft, wie der Einsatz der Brille datenschutzrechtlich zu bewerten ist. Das Ergebnis in einfachen Worten: Wer damit Menschen aufnimmt, die nicht zur Familie oder zum engen Freundeskreis gehören, verstößt fast immer gegen den Datenschutz. Der Grund ist simpel: Man müsste die Leute vorher fragen, denn die LED ersetzt keine Einwilligung. Auf der Straße oder in Räumen geht das praktisch nie.

Das bedeutet, dass mit den Meta Glasses ein Produkt verkauft wird, dessen alltägliche Benutzung außerhalb des eigenen Zuhauses fast immer rechtswidrig ist. Zumindest auf Basis der Datenschutzgrundverordnung.

Die Gesichtserkennung ist vorbereitet

In der Meta AI-App fanden sich im Code Datenbanktabellen, die nach Gesichtserkennung klingen. Sie waren noch leer. Die Brille erkennt aktuell also niemanden wieder. Die Vorarbeit steckt aber schon in der Software, darüber haben auch schon Medien wie Wired berichtet. Ob die Brille Gesichter identifiziert, entscheidet zukünftig Meta. Eine technische Hürde ist es nicht, das Unternehmen muss das nur in einem Software-Update freischalten.

Die Prüfer konnten den Speicherchip in der Brille nicht auslesen, da sie keine Anschlüsse und keine Kontaktpunkte hatten. Übersetzt heißt das: Eine Aufsichtsbehörde schraubt das Gerät auf und kommt trotzdem nicht an die Daten. Hier sollte es rechtliche Vorgaben geben, damit solche Risikotechnologien auch besser demokratisch kontrolliert werden können.

Gebaut hat die unauffällige Kamera Meta, das Unternehmen verdient damit Geld. Das Risiko trägt die Kundschaft: Der Bericht bewertet ausschließlich das Verhalten der Leute, die die Brille tragen. Sie sollen Passanten ansprechen oder Warnwesten anziehen. Auch das Bußgeld zahlt im Zweifel der Käufer.

Was jetzt passieren muss

Die Regulierung muss beim Produkt ansetzen. Behörden müssen ihre Arbeit zu machen und geltendes Recht durchsetzen. Aufsichtsbehörden brauchen außerdem einen Weg, solche Geräte tatsächlich prüfen zu können. Ein Aufnahmesignal, das sich mit einem Aufkleber ausschalten lässt, ist keines.

Unsere Petition gegen die Spanner-Brillen läuft weiter. Sie hat inzwischen über 190.000 Unterschriften. Teile die Petition in deinem Umfeld und hilf mit, weitere Unterschriften zu sammeln.