Googles „Cash Cow“ in Gefahr

Folgt auf das Bußgeld von 3 Milliarden Euro nun die Zerschlagung des Konzerns?

– Berlin –

Was ist passiert?

Vergangene Woche berichteten mehrere Medien unter Berufung auf interne EU-Quellen, dass die Kommission das Ergebnis ihrer kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Google weiter zurückhält. Offenbar hatte EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič, zuständig für die Zollverhandlungen mit den USA, politisch interveniert.

Der öffentliche Druck – auch von uns – wurde schließlich so groß, dass die Kommission am Freitagnachmittag ein Ergebnis verkündete: Google muss 2,95 Milliarden Euro Bußgeld zahlen.

Damit ahndet die EU das wettbewerbswidrige Verhalten des Konzerns im Markt für Online-Werbebanner – ein Verhalten, das seit über zehn Jahren fairen Wettbewerb verhindert. Denn der Konzern hat mit seinen Diensten AdExchange und Doubleclick das Prinzip von Angebot und Nachfrage zum eigenen Vorteil außer Kraft gesetzt.

Google will gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen. Das Verfahren vor europäischen Gerichten kann mehrere Jahre dauern - die 2,95 Milliarden Strafzahlung sind aber sofort fällig.

Donald Trump reagierte empört und drohte der EU in sozialen Medien mit Sonderzöllen und Exportbeschränkungen für US-KI-Chips. Er will dafür auf ein Verfahren gegen „unlautere ausländische Handelspraktiken“ zurückgreifen (sog. Section 301). Dabei geht auch die US-Justiz gegen die Geschäftspraktiken vor: Noch im Frühjahr hatte ein US-Bundesgericht selbst eine Monopolstellung Googles im Werbemarkt festgestellt.

Wie ist die Maßnahme zu bewerten?

Dass Google den Markt für Online-Werbebanner dominiert und seine Stellung missbraucht, war seit Langem klar. Nun ist es offiziell. Für den Konzern mit Sitz in Mountain View ist es schmerzhaft: Er bangt nun um seine größte Einnahmequelle. Der Mutterkonzern Alphabet erzielt mit AdTech Milliardenprofite, die wiederum neue Investitionen – etwa in Künstliche Intelligenz – ermöglichen.

Dass die EU nun ein Bußgeld verhängt, überrascht daher nicht. Positiv ist vor allem, dass die EU-Kommission das Verfahren aus Sorge vor höheren Autozöllen nicht noch mehr auf die lange Bank geschoben hat. Offenbar haben sich die Stimmen durchgesetzt, die Recht und Gesetz höher bewerten als die Gunst des US-Präsidenten im schwelenden Handelsstreit.

Die Strafe von 2,95 Milliarden Euro klingt enorm hoch. Bei genauerem Hinsehen hat die EU-Kommission ihren Spielraum aber bei weitem nicht ausgereizt. Die Rechtsgrundlage erlaubt bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei einem Umsatz von 273 Milliarden US-Dollar im Werbemarkt hätte die Höchststrafe also bei über 27 Milliarden gelegen. Die Kommission hat also nur ein Zehntel dessen angesetzt, was theoretisch möglich wäre.

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Der Professor für Wettbewerbsrecht Rupprecht Podszun betont, dass es sich dennoch um eines der höchsten Bußgelder in der Geschichte des EU-Kartellrechts handelt. Im Vergleich zu anderen Bußgeldern sei auch 10% des Maximalbetrags überdurchschnittlich. Von einem „milden Bußgeld“ könne man nicht ohne Weiteres sprechen.

Von welchen Zahlen und Ermittlungsergebnissen sich die EU-Kommission bei der Festsetzung der 2,95 Milllarden hat leiten lassen, bliebe wie so oft unklar. Das  Verfahren sei „ein Buch mit sieben Siegeln“, so Podszun.  

Im Verhältnis zu Googles jüngstem Quartalsgewinn von 66,9 Milliarden Dollar im Werbegeschäft zeigt sich: Die Strafe entspricht 4,4 % dieses Gewinns – Geld, das nun nicht an die Aktionäre geht, sondern an die EU-Kommission.

Trotzdem bleibt die Frage, warum die EU bei einer seit über einem Jahrzehnt bestehenden Monopolstellung nicht härter durchgegriffen hat.

Wie geht es nun weiter?

Das Bußgeld betrifft nur vergangene Verstöße. Ziel des Wettbewerbsrechts ist aber, illegales Verhalten auch in Zukunft zu verhindern. Das Bußgeld läutet den Beginn eines weiteren Verfahrensabschnitts ein.

Google hat jetzt 60 Tage Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren und eigene Vorschläge für Änderungen an seinem Geschäftsmodell vorzulegen. Auf dieser Basis kann dann ein Umsetzungsplan mit konkreten Fristen entstehen - ein langwieriger Aushandlungsprozess.

Reichen die Vorschläge aus Sicht der EU-Kommission jedoch nicht aus, kann sie selbst Maßnahmen anordnen – bis hin zur Zerschlagung von Google. Das könnte bedeuten, dass Alphabet sein Kerngeschäft mit Online-Werbung oder Teile davon abgeben muss.

Allerdings gilt: Die Durchsetzungsmacht der EU-Kommission ist auf Europa beschränkt. Selbst wenn sie etwa die Abspaltung von Googles AdExchange anordnen würde, hätte das nur Wirkung innerhalb der EU. Andere Auflagen sind ebenfalls denkbar – zum Beispiel Änderungen in den Nutzungsbedingungen oder interne Trennungen von Abteilungen.

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Die Erfahrungen aus früheren Verfahren zeigt: Die Verhandlungen werden lang und kompliziert - und Google wird juristisch jede Möglichkeit ausschöpfen, um seine Monopolstellung zu verteidigen. Mit zu einer rechtskräftigen Entscheidung werden viele Jahre ins Land gehen.

Solange bleibt die Marktmacht von Alphabet riesig: Suchmaschine (Google), Browser (Chrome), Betriebssystem (Android) und das dominierende Werbegeschäft. Das schadet nicht nur der europäischen Digitalwirtschaft und verzerrt Preise – die Dominanz Googles spielt auch der Trump-Regierung in die Karten.

Unsere Bewertung

Noch hält die EU-Kommission an dem Grundsatz fest, dass demokratische Regeln konsequent durchgesetzt werden – auch wenn der politische Druck hoch ist. Doch die Verzögerungen haben gezeigt, dass das Vertrauen bereits Risse hat.

Anders als in den EU-Mitgliedstaaten sind die Wettbewerbshüter voll in die Weisungskette der EU-Kommission eingegliedert. „Wir erleben hier hautnah die Konsequenz davon, dass die EU keine unabhängige Wettbewerbsbehörde geschaffen hat“, kommentiert der Wettbewerbsrechtler Rupprecht Podszun. „Eine solche politische Einflussnahme wäre in Deutschland beim Bundeskartellamt rechtswidrig.“

Wir haben immer wieder betont: Demokratische Regeln dürfen niemals zur Verhandlungsmasse werden – auch nicht, wenn das Trump oder US-Technologiekonzernen missfällt. Gerade in Handelskonflikten mit autoritär agierenden Staatschefs muss Europa seine Werte verteidigen. Recht und Gesetz stehen nicht zur Disposition!

Als Zentrum für Digitalrechte und Demokratie werden wir das Verfahren weiterhin kritisch begleiten. Dass die EU ein vergleichsweise moderates Bußgeld verhängt hat, ist für uns ein schlechtes Signal: Die Kommission schöpft ihre Möglichkeiten nicht aus. Umso wichtiger, dass sie dahinter nicht noch zurückfällt.

Denn Big Tech ist mit allen Wassern gewaschen. Google beschäftigt Heerscharen von Anwälten und wird die Frist von 60 Tagen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreizen oder Verlängerung beantragen. Darauf sollte sich die EU nicht einlassen.

Sie hat die Möglichkeit, Zwangsgelder von 5 % des weltweiten Tagesumsatzes pro Tag zu verhängen, sobald Google Fristen verstreichen lässt – und sollte davon konsequent Gebrauch machen. Denn das Verfahren läuft bereits seit vier Jahren.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es absehbar noch dauern. In dieser Zeit bleibt Google Monopolist – mit hohen Kosten für die europäische Wirtschaft, unsere Demokratie und die politische Unabhängigkeit der EU.

Die EU-Kommission sollte ihrer Aufgabe nachkommen, Monopolisten die Stirn zu bieten und dabei die volle Palette des Rechtsstaats ausspielen.

Wir werden ganz genau hinschauen!

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