Laut Handelsblatt hat die EU-Kommissionspräsidentin verhindert, dass die Fachabteilung für Wettbewerbsrecht ein Bußgeld gegen Google verhängt. Damit entgeht der Alphabet-Konzern vorerst einer Milliardenstrafe, weil die Suchmaschine Google in den Ergebnisse die eigenen Produkte bevorzugt darstellt. Darin liegt ein Missbrauch der marktdominanten Stellung zum eigenen Geschäftsvorteil - und zulasten anderer Unternehmen.
Schwäche in der Architektur der Rechtsdurchsetzung
Der Vorgang offenbart eine Schwäche in der Umsetzung des Digital Markets Act, auf die Kritiker:innen wie wir von Beginn an hingewiesen haben: Anders als die nationalen Kartellbehörden müssen die Wettbewerbshüter auf EU-Ebene nicht unabhängig entscheiden, sondern unterliegen der Weisungsbefugnis der Kommissionsspitze. Dieser Fehler in der Architektur der Marktaufsicht rächt sich nun: Die Durchsetzung der EU-Digitalgesetze wird immer mehr zum Spielball im Handelskonflikt mit den USA – zulasten des fairen Wettbewerbs und europäischer Unternehmen. Die Kommissionspräsidentin ist sowohl für Rechtsdurchsetzung als auch für internationale Handelsbeziehungen zuständig.
Aus Angst vor weiteren Zöllen oder einer sonstigen Eskalation im laufenden Handelsstreit mit den USA weist von der Leyen nun ihre Wettbewerbshüter an, untätig zu bleiben – weil sie es kann. Der Grund dafür: Nur nationale Kartellbehörden sind nach EU-Recht dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen "unabhängig" zu treffen. So wäre es rechtswidrig, wenn Wirtschaftsministerin Katharina Reiche den Präsidenten des Bundeskartellamts anwiese, ein geplantes Bußgeld nicht zu verhängen. Das verstieße gegen EU-Recht. Ein vergleichbarer Fall der Bundesnetzagentur ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Das Votum: politischer Einfluss auf die Aufsichtsbehörden ist tabu. Mischt sich das Ministerium ein, ist die Entscheidung ungültig.
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Zweierlei Maß bei der Unabhängigkeit der Behörden
Der Grundsatz, dass sich nationale Regierungen nicht mit Weisungen in die Tätigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörden einmischen dürfen, dient mehren Zielen. Zum einen soll eine politische Einflussnahme verhindert werden. Zum anderen soll die Unabhängigkeit sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten autonom auslegen. Wenn EU-Recht gegen Unternehmen vollstreckt wird, sollen sich die Mitgliedstaaten heraushalten. Das verhindert eine fragmentierte Auslegung und sorgt für unionsweit einheitliche Standards.
Aus Sicht des EU-Kommission ist es also notwendig, dass nationale Aufsichtsbehörden unabhängig handeln. Sich selbst dazu zu disziplinieren, sich nicht in die Tätigkeit von EU-Behörden einzumischen, wollte die Kommission aber nicht. Politische Interventionen in die Entscheidung von Aufsichtsbehörden sind offenbar nur dann ein Problem, wenn sie aus Budapest, Berlin oder Paris kommen – nicht aber von der Kommissionsspitze.
Über EU-Recht hütet in letzter Instanz der Europäischen Gerichtshof. Er kann Entscheidungen als unionsrechtswidrig verwerfen. Doch das dauert lange und sog. Untätigkeitsklagen sind selten. Wenn sich die Kommissionspräsidentin in laufende Bußgeldverfahren einklinkt, ist das nach dem DMA nicht rechtswidrig. Es bleibt aber eine politische Intervention in die Durchsetzung des EU-Rechts gegen den Quasi-Monopolisten Google.
Unabhängige EU-Digitalagentur kam nicht
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Kritiker:innen hatten aber bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Digital Markets Act gefordert, auch die Wettbewerbshüter auf EU-Ebene „unabhängig“ zu stellen – etwa durch Überführung der Kartellabteilungen in eine EU-Digitalagentur, die außerhalb der Weisungshierarchie der EU-Kommission steht. So ließe sich Lobbyeinfluss vermeiden, die Entscheidungen entpolitisieren und eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Pflichten auch gegen Big Tech ermöglichen.
Doch eine solche unabhängige EU-Digitalagentur kam nicht – weder im Wettbewerbsrecht noch bei Digital Services Act. Stattdessen erhielt die EU-Kommission eine ausschließliche Zuständigkeit, um gegen die Big Tech - Unternehmen vorzugehen, die als „Torwächter“ oder „sehr große Online-Plattformen“ einzustufen sind. Und dabei muss sie nicht unabhängig agieren.
Das führt nun zu dem fragwürdigen Ergebnis: Politische Einmischung ist tabu, wenn die Bundesnetzagentur gegen eine kleine Handelsplattform aus Deutschland ein Bußgeld verhängt - aber nicht, wenn die EU-Kommission gegen "Gatekeeper" (nach dem DMA) und "sehr große Online-Plattformen" (nach dem DSA) wie Google vorgeht. Eine EU-Digitalagentur, die nicht dem Kommando der EU-Kommissionsspitze unterliegt, hätte das verhindert. Ihr Leitung hätte ein Bußgeld verhängt, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Voraussetzungen für eine Sanktion vorgelegen hätten. Jetzt vermischen sich die Durchsetzung der EU-Digitalgesetzgebung und die internationale Handelspolitik. Der US-Präsident bekommt so Einfluss darauf, ob die EU-Kommission demokratische Gesetze gegen US-Unternehmen durchsetzt. Das schadet dem fairen Wettbewerb und der konsequenten Durchsetzung des EU-Rechts.
Entscheidung wohl aus Angst vor US-Zöllen
Wenn Ursula von der Leyen nun ein Bußgeld stoppt, schadet sie dem Ruf der Kommission und ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung. Die „unholy alliance“ zwischen Big-Tech-Unternehmen und der US-Regierung zwingt sie, Bußgelder zu stoppen. Google darf seine rechtswidrigen Praktiken als Quasi-Monopolist vorerst fortführen. Zugleich sammelt der Mutterkonzern Alphabet durch den Aufschub aus Brüssel nun Geld, um die späteren Bußgelder dann gleichsam aus der Portokasse zu zahlen.
Es wird sich nun zeigen, wie lange die EU-Kommissionspräsidentin dafür sorgt, dass ein Verstoß gegen EU-Gesetze aus Angst vor Trump ungesühnt bleibt. Es wäre ein Schlag für den Rechtsstaat, eine Milliardenstrafe wegen Rechtsverstößen dauerhaft auf die lange Bank zu schieben. Die Milliardenstrafe für Google wird wohl kommen – nur wann?