Mehrwertsteuern für Big Tech: Italien fordert Digitalkonzerne heraus
– und Europa schaut zu
Big Tech kassiert Milliarden mit unseren Daten – und zahlt in Europa kaum Steuern. Während Handwerker für jede Dienstleistung brav Mehrwertsteuer abführen, geben sich Meta, YouTube & Co als "kostenlos", obwohl sie im Gegenzug unsere Daten vergolden. Italien stellt sich jetzt quer.
Die Finanzbehörden vertreten dort die Auffassung, dass der Tausch "Daten gegen Dienstleistung" als steuerpflichtiges Geschäft gilt – und haben saftige Steuerbescheide an X (12,5 Millionen €), LinkedIn (140 Millionen €) und Meta (887 Millionen €) verschickt. Big Tech zieht dagegen nun vor Gericht.
Ohne klare Haltung der EU zur Auslegung der Vorschriften, droht der Vorstoß zu scheitern. Bislang argumentierte die EU-Kommission (Arbeitspapier Nr. 958), es bestehe keine direkte, rechtlich bindende Verbindung zwischen den bereitgestellten Daten und der empfangenen Dienstleistung – und damit fehle eine klare steuerliche Bemessungsgrundlage. Weil sich der Gegenwert, den Meta und X für unsere Daten erhält, angeblich nicht klar in Zahlen fassen lässt, kann keine Umsatzsteuer bemessen werden? Doch ist das noch immer so, seit der Digital Markets Act eine Bezahl-Alternative zu Instagram und Co. einfordert – und Meta nun ein Abo für 7,99 € pro Monat eingeführt hat? Die Entscheidung liegt jetzt bei der italienischen Justiz.
Die italienische Rechtswissenschaftlerin Dr. Beatrice Panattoni (Universität Luxemburg) analysiert die jüngsten Entwicklungen:
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„Die italienische Steuerbehörde versucht gerade im Alleingang, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Sie sagen: Wenn Big Tech mit den Daten europäischer Nutzer:innen riesige Gewinne macht, dann sollten die Konzerne auf ihre Dienstleistungen auch Steuern zahlen. Doch die Rechtslage ist umstritten. Ohne eine gemeinsame europäische Lösung und öffentliche Aufmerksamkeit könnte dieser Streit vor Gericht scheitern – und das eigentliche Problem ungelöst bleiben: Wie man große Digitalkonzerne fair besteuert.“
Steuern werden zur Verhandlungsmasse im Handelskrieg
Hinter dem mutigen Vorstoß der italienischen Behörden steht also weitaus mehr als nur eine Detailfrage aus dem Bereich des Steuerrechts: Es geht um digitale Souveränität – und um die Frage, ob Europa weiter zusehen will, wie es von US-Konzernen wirtschaftlich ausgespielt und dominiert wird. Die Juristin und Digitalexpertin Beatrice Panattoni weist auch auf die politische Dimension hin: “Der Streit um die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer könnte schon schnell Teil des laufenden transatlantischen Konflikts in Steuer- und Handelspolitik werden. Während die USA politische Maßnahmen ergreifen, um ihre Handelsbilanz bei Waren durch zollfreie Importe in die EU zu schützen, ist Europa im Bereich digitaler Dienstleistungen auf der Nehmerseite: Die EU weist hier ein deutliches Defizit auf.”
Dass große US-Konzerne den Markt dominieren, riesige Gewinne auf europäischen Endgeräten und mit den Daten von EU-Bürger:innen erzielen und es gleichzeitig schaffen, ihre Steuerlast minimal zu halten, ist ein ungelöstes digitalpolitisches Problem. Die aktuelle Berichterstattung zum “Zolldeal” geht auf diese Kehrseite zur neuen Zoll- und Handelspolitik mit den USA nur wenig sein.
Nun bleibt abzuwarten, wie das italienische Finanzgericht entscheidet. Die EU Kommission sollte parallel unabhängig prüfen lassen, ob das Geschäftsmodell der großen Digitalkonzerne vor und nach Einführung eines Abo-Modells bei Plattformen wie Instagram oder Facebook wirklich umsatzsteuerfrei ist – und die digitale Zivilgesellschaft sollte ihr dabei ganz genau auf die Finger schauen. Wo sind die progressiven Expertinnen und Experten im internationalen Handels- und Steuerrecht, die eine Gegenauffassung zur bisherigen Linie der EU-Kommission vertreten und diese öffentlich verteidigen wollen?
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