Infos zum Update der Lobbyland­karte

, Berlin Joris Leander Kanowski

Seit zwei Monaten ist die Lobbylandkarte online. Tausende Menschen haben sie gesehen. Wegen der neuen Angaben zu Budgets haben wir die Daten aktualisiert. Erstmals haben wir außerdem Informationen über eine Zusammenarbeit ergänzt, die uns von unabhängigen Quellen und öffentlich bestätigt wurde, im Lobbyregister aber nicht enthalten ist.

Redaktioneller Hinweis: Wir haben diesen Text am 21. Juli überarbeitet.

Was ist seit dem Launch im Mai passiert?

Unsere These hat sich bestätigt: Es gibt ein großes Interesse daran, mehr darüber zu erfahren, wie die politische Einflussnahme von Big Tech funktioniert. Tausende Menschen haben sich durch die Landkarte geklickt, viele andere Organisationen und Journalistinnen und Journalisten nutzen sie nun in ihrer Arbeit. Die Lobbylandkarte wurde in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung diskutiert und wir haben sie auf der re:publica einem großen Publikum präsentiert. Diese Resonanz hat uns sehr gefreut. Besonders wertvoll war für uns, dass viele Insiderinnen und Insider auf uns zugekommen sind, um uns Hinweise zu geben, wo wir einmal genauer hinschauen sollten. Dafür sind wir auch weiterhin offen.

Der Fall Miller und Meier Consulting

Der Business Insider hat am 15. Juli 2026 einen Artikel mit dem Titel: „Milliarden, Macht und ein brisantes Dossier: Bei diesem Lobby-Angriff geht es um Europas digitale Souveränität“ veröffentlicht. Dieser beschreibt eine Auseinandersetzung zwischen Miller & Meier Consulting und Christ & Company, der Lobbyagentur, die unter anderem den deutschen Digitalkonzern Schwarz Digits vertritt. 

Mehrere Personen haben uns bereits im Mai unabhängig voneinander darauf hingewiesen, dass Meta (Facebook, WhatsApp und Instagram) ein Kunde der Strategie- und Lobbyagentur Miller & Meier Consulting ist. In dem Artikel bestätigt Miller und Meier nun, dass eine Beauftragung durch Meta stattfindet. Miller & Meier gibt diese Zusammenarbeit im Lobbyregister nicht an. Laut Miller & Meier handelt es sich hierbei nämlich um eine strategische Beratung, die keine eintragungspflichtige Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes darstellt. Das Lobbyregistergesetz definiert Interessenvertretung so:

"Interessenvertretung ist jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Bundesregierung."

Nur wenn diese Bedinungen erfüllt sind, ist eine Beratungsleistung eintragungspflichtig. Das können wir von außen also nicht beurteilen. Einen Verstoß gegen Eintragungspflichten feststellen, könnte wohl nur ein Gericht oder die registerführende Stelle (die Bundestagsverwaltung), beispielsweise nachdem ein Ministerium oder Bundestagsbüro solch eine Kontaktaufnahme zu einem der im Gesetz beschriebenen Zwecke nachgewiesen hat.

Das Lobbyregister hat ein Durchsetzungsproblem

Daran wird deutlich: Der Umstand, dass eine reine strategische Beratungsleistung nicht eintragungspflichtig ist, macht es im Allgemeinen sehr mühsam und voraussetzungsreich, einer Lobbyagentur vorzuwerfen, sie würde ihre Auftraggeber verschleiern. Die Lobbyregistereinträge zu überprüfen, ist Aufgabe der Bundestagsverwaltung. Sie darf auch Strafen verhängen. Die Frage ist: Ist sie zu einer Überprüfung überhaupt in der Lage? Daran haben viele Interessenvertreter Zweifel und betrachten die Angabe von Informationen im Lobbyregister deshalb überwiegend als de facto freiwillig. Ob und mit welchem Ergebnis die Bundestagsverwaltung in diesem Fall aktiv wird, bleibt abzuwarten.

Für uns steht jedenfalls fest: In die Big Tech Lobbylandkarte gehört diese Information trotzdem. Dort steht es dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie nämlich frei, bekannte Beziehungen darzustellen, unabhängig davon, ob sie im Sinne des Lobbyregistergesetzes eintragungspflichtig sind oder nicht. Ein Pfeil von A nach B bedeutet dort lediglich: A ist Kunde oder Mitglied von B. Dass diese Information im Fall Miller & Meier nicht aus dem Lobbyregister stammt, haben wir in der Legende nun transparent gemacht.

Welche Veränderungen gab es sonst in der Lobbylandkarte?

Bislang bezogen sich alle Zahlenangaben auf 2024. Neue Zahlen für das abgeschlossene Geschäftsjahr müssen Interessenvertreter stets zur Jahresmitte angeben. Damit ist die Lobbylandkarte nun auf dem Stand von 2025.

Die wichtigsten Erkenntnisse: Amazon spart etwas Geld ein. TikTok gibt hingegen mehr aus. Vermutlich weil Jugendschutz so ein heißes Thema ist. Bei den Lobbyvereinen mit Nähe zur CDU und SPD sieht man ein größeres Budget. Das liegt daran, dass diese Parteien die Regierung bilden und sich Unternehmen von diesem Zugang nun mehr Wirkung versprechen. Strukturell bleibt aber alles wie gewohnt: Wir haben eine Ressourcenasymmetrie zugunsten der Big Tech Unternehmen, die im digitalpolitischen Vorfeld extrem gut vernetzt sind. Das erschwert den Kampf für fairen Wettbewerb, faire Besteuerung, digitale Souveränität und die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern.

Noch ein Hinweis: Wer die Lobbylandkarte in der Vergangenheit genutzt hat und nun die neuen Daten und Verbindungen sehen will, muss unter Umständen zuerst den Cache im Browser leeren und die Seite vollständig neu laden. So geht das.

Wie geht es mit der Lobbylandkarte weiter?

Die Lobbylandkarte hat sich als wichtiges Recherchetool für viele Menschen bewährt. Deshalb werden wir sie weiterhin aktuell halten. Und wenn sich der Lobbyfußabdruck von neuen Akteuren wie zum Beispiel OpenAI vergrößern sollte, werden wir das perspektivisch ergänzen. Auch über weitere vertrauliche Hinweise, die uns helfen, bislang wenig bekannte Verbindungen aufzudecken, freuen wir uns! So stellen wir gemeinsam eine kritische Gegenöffentlichkeit zur Einflussnahme von Big Tech her.