Kamera-Brillen: Meta schafft Fakten, die deutsche Politik schaut zu

Bild: Meta

Ein österreichischer Schüler trug eine Kamera-Brille im Unterricht. Mitschüler:innen und Lehrer:innen fürchteten heimliche Aufnahmen. Das ging so weit, dass manche Schüler:innen keine Referate mehr halten wollten. Die Schule suspendierte den Schüler mehrfach und verwies ihn schließlich von der Schule, als er sich weigerte, die Brille abzunehmen. Nun hob das österreichische Bundesverwaltungsgericht den Schulausschluss auf. Die Schule könne nicht beweisen, dass der Schüler andere heimlich aufgenommen habe. Doch wollen wir das Recht auf Privatsphäre erst dann schützen, wenn der Schaden bereits angerichtet ist?

Während Schulen und andere Einrichtungen um Antworten ringen, bringt Meta bereits das nächste Modell seiner „Spanner-Brillen“ auf den Markt. In Deutschland sieht die Bundesnetzagentur bislang keinen Handlungsbedarf. Norwegen hingegen plant erste gesetzliche Einschränkungen. Ein Überblick über die Entwicklungen der letzten Wochen.

Neue Brille, gleiche Datenschutzprobleme

Metas „Spanner-Brillen“ stehen seit Monaten wegen heimlicher Aufnahmen und Datenschutzproblemen in der Kritik. Der gesellschaftliche Druck hat Meta immerhin dazu veranlasst, technisch nachzubessern. Die Aufnahmefunktion der Brille soll inzwischen automatisch gesperrt werden, wenn die Warn-LED verdeckt oder manipuliert wird. Wie zuverlässig diese Sicherheitsmaßnahme funktioniert, ist allerdings unklar. Nach der ersten Nachbesserung berichtete zum Beispiel der Guardian, dass manche Brillen auch mit manipulierter LED funktionierten. Meta reagierte mit erneuten Sicherheitsupdates, diesmal sei die Brille ohne funktionierende LED wirklich nicht zu gebrauchen. Aber auch diesmal bleibt offen, wie effektiv die Maßnahmen sind.

Metas Strategie, nur nachzubessern, wenn Probleme auftreten – und dann auch nur so viel wie nötig –, bietet keinen echten Schutz. Stattdessen macht ein solches Vorgehen deutlich, warum Sicherheit und Privatsphäre von Anfang an bei der Produktentwicklung mitgedacht werden müssen. Es mag unmöglich sein, missbräuchliche Nutzung gänzlich zu verhindern. Aber man kann es potentiellen Täter:innen per Produktdesign so schwer wie möglich machen.

Stattdessen bringt der Konzern in Kooperation mit der Brillenmarke Ray Ban bereits das nächste Modell seiner Smart Glasses auf den Markt. Neu ist vor allem das in die Gläser integrierte Display. Darauf lassen sich unter anderem Nachrichten, Bilder oder Navigationshinweise anzeigen. Kamera und Mikrofon sind weiterhin vorhanden. Besonders problematisch könnte es werden, wenn solche Brillen künftig auch Gesichtserkennung ermöglichen: Träger:innen könnten fremde Menschen auf der Straße automatisch identifizieren und sich Informationen über sie aus dem Internet direkt ins Brillenglas einblenden lassen, ohne dass die Betroffenen davon etwas mitbekommen.

„Mein erster Eindruck ist außerdem, dass die Aufnahme-LED weniger auffällig ist als bei den bisherigen Ray-Ban-Meta-Brillen“, schreibt Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Thomas Schwenke. Er hat die Display Glasses über mehrere Tage hinweg getestet. Schwenke berichtet auch, dass sich die Brille über Fingerbewegungen steuern lässt. Dazu erkennt das mit der Brille synchronisierte „Meta Neural Band“ am Handgelenk die Muskelbewegungen und übersetzt sie in Steuerbefehle. Dadurch lassen sich Fotos und Videos noch unauffälliger auslösen. Das wiederum macht es für Umstehende schwieriger, zu erkennen, ob gerade aufgenommen wird.

Warum greift die Bundesnetzagentur nicht ein?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann als Aufsichtsbehörde gegen den Vertrieb bestimmter verbotener Telekommunikationsanlagen vorgehen. Dazu gehören nach § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) unter bestimmten Voraussetzungen auch Alltagsgegenstände, die so gestaltet sind, dass sich Menschen damit unbemerkt filmen oder abhören lassen.

Unserer Ansicht nach und nach Einschätzung vieler Rechtsexpert:innen sollten auch Kamera-Brillen, die heimliche Aufnahmen leicht ermöglichen, unter dieses Verbot fallen. Das kleine LED-Licht am Brillenbügel reicht nicht aus, um Umstehenden deutlich zu machen, dass gerade gefilmt wird. Die Bundesnetzagentur sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. Bereits im August haben wir bei der Bundesnetzagentur und dem Digitalministerium nachgefragt. Wir wollten wissen, warum die Behörde nicht gegen die Kamera-Brillen vorgeht und wie das Digitalministerium die rechtliche Situation bewertet. Im Rahmen seiner Fachaufsicht könnte das Digitalministerium der Bundesnetzagentur zum Beispiel vorschreiben, Metas neuste Spanner-Brillen auf ein mögliches Verbot zu prüfen.

Auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz liegt uns auch zwei Monate später noch keine inhaltliche Antwort der Bundesnetzagentur vor. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollten Behörden Anfragen grundsätzlich innerhalb eines Monats beantworten. Das Digitalministerium teilte Anfang Oktober lediglich mit, dass es bezüglich der Meta-Brillen keine Anweisungen an die Bundesnetzagentur gegeben habe.

Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung der Bundesnetzagentur könnte ein noch laufender Rechtsstreit sein. Denn die Behörde ist erst kürzlich mit dem Versuch gescheitert, ein anderes Produkt wegen des Verdachts auf heimliche Überwachung vom Markt zu nehmen. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht allerdings noch aus. 

Ein Futterautomat bringt die Bundesnetzagentur vor Gericht

Im vergangenen Jahr ging die Behörde gegen einen Futterautomaten für Haustiere vor, der mit Kamera und Mikrofon ausgestattet war. Sie stufte das Gerät als verbotene Telekommunikationsanlage nach § 8 TDDDG ein und untersagte seinen Vertrieb. Damit nutzte die BNetzA eine ähnliche Argumentation wie die, auf die wir uns in Sachen Kamera-Brillen stützen. Doch der Hersteller des Futterautomaten wehrte sich dagegen und bekam im Eilverfahren vor Gericht Recht. § 8 TDDDG greife nicht, wenn nach außen hin deutlich werde, dass ein Gegenstand eindeutig nicht zum unbemerkten Aufnehmen oder Abhören von Menschen gedacht sei, stellten sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht NRW klar. Die BNetzA musste den Verkauf des Futterautomaten wieder ermöglichen.

Ob die Erfahrungen aus dem Futterautomaten-Verfahren die Zurückhaltung der Bundesnetzagentur beeinflussen, ist unklar. Fest steht: Eine nachvollziehbare öffentliche Begründung für ihre Haltung zu Metas „Spanner-Brillen“ fehlt bislang. Währenddessen erobert Meta weiterhin den Markt.

Angesichts der behördlichen Zögerlichkeit und Metas Flut an Überwachungsprodukten, bleiben Verbraucher:innen mit vielen offenen Fragen zurück. Welche Folgen fehlende Regeln im Alltag haben können, zeigt der Fall an der österreichischen Schule. 

Norwegen will vorläufiges Verbot

„Wir können es als Gesellschaft natürlich darauf ankommen lassen, dass es zu immer mehr und immer schlimmeren Vorfällen kommt bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht einschreitet“, sagt Datenschutzexperte Schwenke. Sinnvoller wäre es aber, wenn der Gesetzgeber seine Bürger:innen proaktiv schützen würde.

Das hat auch die norwegische Regierung erkannt. Sie will Geräte, die mit Kameras und Mikrofonen ausgestattet sind, vorübergehend im öffentlichen Raum verbieten. Das Verbot könnte unter anderem für Parks, Strände, Museen und Einkaufszentren sowie für Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen gelten. Auch Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Gesundheitseinrichtungen, Schwimmbäder und Fitnessstudios mit Umkleiden und Duschen werden genannt. Mit dem Verbot will sich die norwegische Regierung Zeit verschaffen, um die Technik umfangreich zu prüfen und dauerhafte Regeln zu schaffen.

Was Norwegen jetzt plant, fordern wir mit unserer Petition auch für Deutschland: eine vorübergehende Einschränkung von Kamera-Brillen, bis zentrale Fragen zum Datenschutz und dem gesellschaftlichen Umgang mit der Technologie geklärt und wirksame Schutzmaßnahmen geschaffen sind.

Es liegt an Politik und Behörden, dafür zu sorgen, dass Unternehmen nicht allein darüber entscheiden, wie viel Überwachung wir im Alltag hinnehmen müssen. Sonst laufen wir Gefahr, erneut erst im Nachhinein die gesellschaftlichen Folgen und Grundrechtsprobleme beseitigen zu müssen, die Mark Zuckerberg und Co. mit ihren Geschäftsmodellen geschaffen haben.