Trump will entscheidende Grundlage für EU-US-Datentransfers kippen

Personenbezogene Daten in den USA wären dann wieder vogelfrei

Donald Trump hat auf seinen Social Media - Kanälen angekündigt, sämtliche „Executive Orders“ von Joe Biden aufzuheben. Wenn er damit Ernst macht, fiele auch die wichtigste Grundlage weg, auf die sich EU und USA seit dem EuGH-Urteil Schrems II bei der Übermittlung personenbezogener Daten gestützt hatten: die Executive Order 14086.

Diese Anordnung dient als zentraler Baustein, um es der EU-Kommission zu erlauben, den USA ein „angemessenes Datenschutzniveau“ zu bescheinigen – also offiziell festzustellen, dass dort ein ähnlicher Schutz wie in Europa existiert. Ohne diese Sicherungsmechanismen wäre der aktuelle EU-US-Datenrahmen (und Nachfolger des „Privacy Shields“) keine verlässliche Rechtsgrundlage mehr.

Die EU-Kommission müsste dann ihre Entscheidung überdenken, der USA in einem sog. Angemessenheitsbeschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt zu haben. Täte sie es nicht, wäre damit zu rechnen, dass der Europäische Gerichtshof dies im Rahmen eines möglichen Schrems-III-Verfahrens übernimmt. Bis dahin blieben Datentransfers in die USA zwar formal erlaubt – aber Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die rechtliche Basis dafür massiv ins Wackeln geraten würde.

Warum ist die Executive Order 14086 wichtig?

Die Anordnung enthält zumindest grundlegende Regeln, wie US-Sicherheitsbehörden auf Daten von EU-Bürger:innen zugreifen dürfen. Außerdem führt sie einen mehrstufigen Beschwerdeweg ein: Wer den Eindruck hatte, dass US-Behörden unrechtmäßig auf seine Daten zugreifen, sollte sich dagegen wehren können.

Letzte Instanz dieses Verfahrens ist der Data Protection Review Court (DPRC) – kein echtes Gericht, sondern ein Gremium innerhalb der Exekutive. Ob durch die Konstruktion ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist, wurde oft kritisiert - unter anderem von Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits neue Klagen angekündigt hatte. Dennoch ist die Executive Order der einzige formelle Schutzmechanismus, auf den sich die EU überhaupt noch stützen konnte.

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Was würde ein Wegfall der EO 14086 für Deutschland und Europa bedeuten?

Für Bürger:innen, Verwaltungen und Unternehmen stiege das Risiko in allen Fällen spürbar, in denen personenbezogene Daten mit US-Software oder auf US-Servern verarbeitet werden. Es wäre davon auszugehen, dass US-Behörden auf diese Daten in größerem Umfang zugreifen könnten – auch für Zwecke, die in der EU schlicht rechtswidrig wären.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde weiter geschwächt. EU-Bürger:innen wären sowohl der Willkür der großen US-Technologiekonzernen als auch der Trump-Administration noch stärker ausgeliefert.

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Warum ist das politisch so brisant?

Die Ankündigung von Trump zeigt erneut, dass digitale Souveränität keine Nebensache ist, sondern eine zentrale politische Aufgabe. Unternehmen und Privatpersonen sollten ihre Entscheidungen über Software, die zwingend US-Infrastruktur nutzt, kritisch hinterfragen.

Die Rücknahme von Executive Order 14086 reiht sich in weitere Maßnahmen Trumps ein, die das Vertrauen gefährden, die USA seien unter seiner Führung ein verlässlicher Partner bei gemeinsamen Wertefragen – insbesondere beim Schutz von Grundrechten im digitalen Raum.

In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass die Executive Orders bereits formell zurückgenommen seien. Es ist aber bisher nur eine Ankündigung.

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