Die Debatte um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche nimmt nicht nur international, sondern auch innerhalb der Bundesregierung an Fahrt auf. Inhaltliche Unterschiede zwischen SPD und CDU gibt es nur noch in Details: Soll das Verbot ab 14 oder 16 Jahren greifen. Nur die CSU zeigt sich noch skeptisch – und fordert eine Klarnamenpflicht im Internet. Aber lässt sich ein Verbot so einfach in die Tat umsetzen und ist es als Lösung auch hilfreich? Oder handelt es sich um politischen Aktionismus, weil man sich an die harten Lösungen aus Angst vor Trump nicht ran wagt? Wir ordnen die Diskussion ein.
Kurz & Knapp:
Sowohl in der CDU als auch in der SPD sprechen sich immer mehr Stimmen für ein Verbot von Social Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche aus. Die Herleitung ist nachvollziehbar, der Lösungsansatz aber nicht wirklich zielführend. Ein Verbot für junge Menschen ist nur ein Nebenschauplatz. Durch die Geschäftsmodelle hervorgerufene Probleme bestehen bei allen Altersgruppen.
Instrumente zur Lösung stehen bereit, aber die Bundesregierung tritt hier politisch auf der Bremse. Anstatt Druck zu machen, die EU-Digitalgesetze konsequent gegen Big-Tech-Konzerne durchzusetzen und schlagkräftige Aufsichtsbehörden aufzubauen, wirbt man mit dem sogenannten digitalen Omnibus für Deregulierung und hat Angst vor Autozöllen durch Donald Trump.
Die SPD schlägt eine Lösung vor, um das Alter der Nutzenden bei der Anmeldung zu einem sozialen Netzwerk zu verifizieren. Der Vorschlag ist aber nicht zu Ende gedacht.
Statt einen „Jugendmodus“ für alle 14- bis 16-jährigen einzuführen, sollten die Big-Tech-Plattformen ihre Geschäftsmodelle für alle Menschen verändern. Denn der Digital Service Act (DSA) bietet im Großen und Ganzen das passende Instrumentarium, um gegen suchtfördernde Funktionen, jugendgefährdende Inhalte und überbordende Personalisierung vorzugehen.
SPD macht Vorschläge, Friedrich Merz äußert Sympathien
Mit einem aktuellen Impulspapier lässt die SPD die Debatte um Social-Media-Verbote neu entflammen. Bundeskanzler Merz äußert „viel Sympathien für den Vorschlag“, den auch Teile seiner Partei teilen. Im Machtwechsel-Podcast erläutert er als Begründung: „Wenn Kinder heute im Alter von 14 Jahren bis zu fünf Stunden und mehr Bildschirmzeit haben am Tag, wenn die gesamte Sozialisation nur noch über dieses Medium stattfindet, dann brauchen wir uns über Persönlichkeitsdefizite und Probleme im Sozialverhalten von jungen Menschen nicht zu wundern". Jedenfalls die Problemanalyse stimmt – bis zu 15 Prozent der Deutschen sind laut einer neuen Studie suchtgefährdet. Doch ist ein Verbot für junge Menschen die beste Lösung?
Kehrtwende des Bundeskanzlers
Bislang war der Bundeskanzler skeptischer. Bei einem Gespräch mit Caren Misoga im letzten Jahr zweifelte er noch daran, dass man eine Altersbeschränkung bei sozialen Medien so einfach in die Tat umsetzen könne. Ein pauschales Verbot für junge Menschen lehnt CSU-Chef Markus Söder – selbst als Influencer auf Instagram unterwegs – weiterhin ab („bin da zurückhaltend“). Er spricht sich hingegen für eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Eine Forderung, die schon lange auf der Wunschliste der Sicherheitsbehörden steht. Aber auch die EVP-Fraktion im Europaparlament fordert, dass sich Nutzenden mit ihrem Klarnamen registriene müssen.
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Antrag bei CDU-Parteitag
Social-Media-Verbote werden auch auf dem anstehenden CDU-Parteitag ein Thema sein: Ein Antrag aus Schleswig-Holstein fordert, das gesetzliches Mindestalter „für die Nutzung offener sozialer Netzwerke, wie Instagram, TikTok und Facebook“ auf 16 festzusetzen – nach dem Vorbild Australiens. Die selbsternannte Anti-Verbots-Partei diskutiert nun darüber, Kindern und Jugendlichen die Nutzung von Instagram, TikTok und Co. zu verbieten.
Was schlägt die SPD konkret vor – und warum?
In ihrem Impulspapier schlagen SPD-Fachpolitiker:innen eine „altersgestufte Regelung vor“. Konkret fordern sie ein Verbot von Social Media bis 14, das die Plattformen umsetzen sollen („den Zugang technisch wirksam (...) unterbinden“). Für Jugendliche bis 16 Jahren sollen die sozialen Netzwerke eine „verpflichtende Jugendversion“ anbieten, bei der bestimmte Features deaktiviert sein müssen – etwa Personalisierung oder ein algorithmisch kuratierter Feed (dazu näher unten).
Gestuftes Modell
Ziel der SPD ist es, den Jugendliche einen „behutsamen“ sowie „geordneten und bewussten Einstieg“ in die Nutzung sozialer Medien zu ermöglichen. Um zu überprüfen, wie alt eine Person ist, die sich bei TikTok, Instagram und Co. anmelden will, sollen verpflichtende Systeme zur Altersverifikation eingeführt werden – auf der Basis staatlicher eID-Lösungen.
SPD will Uneinigkeit der Unionsfraktion im Wahlkampf offenlegen
Der Vorstoß der SPD scheint gleich zwei politische Ziele zu verfolgen. Zum einen konkrete Lösungen für ein gesellschaftliches Problem zu bieten. Zum anderen die Uneinigkeit der Unionsparteien bloßzustellen. Mitten in laufenden Landtagswahlkämpfen will die SPD insbesondere besorgten Lehrkräften und überforderten Eltern ein Wahlangebot machen. Denn das binge-scrolling der Kinder und die Lethargie vor Bildschirmen bewegt die Gemüter.
Eigentlich soll eine Expertenkommission Vorschläge machen
Doch warum die Eile? Immerhin hat die Bundesregierung erst im Herbst eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Der Co-Vorsitzende Prof. Dr. Olaf Köller hatte zu Beginn die Hoffnung formuliert, dass die Kommission „in ihrer inter- und transdisziplinären Zusammensetzung kluge Empfehlungen abgeben wird“. Mit dem Impulspapier aus der SPD-Fraktion liegen nun aber bereits konkret Vorschläge auf dem Tisch. Offenbar war das Thema zu attraktiv, um die Empfehlungen abzuwarten – und zu reizvoll, vor anstehenden Landtagswahlen nochmal einen eigenen Impuls aus der SPD zu setzen.
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Altersverifikation mit der EUID-Wallet - geht das so?
Um bestimmten Altersgruppen wirksam zu verbieten, soziale Netzwerke zu nutzen, braucht es wirksame technische Lösungen. Denn anders als in der Videothek oder im Tabakladen reicht es nicht, den Ausweis vorzuzeigen. Es braucht digitale Lösungen – und das Internet vergisst nicht so leicht, wie der Supermarktkassierer, der beim Alkoholkauf nach dem Ausweis fragt.
Einige soziale Netzwerke wollen das Verbot in Australien etwa dadurch umsetzen, dass sie das Alter mithilfe einer Künstliche Intelligenz anhand des Gesichts oder der Hand der potentiellen Nutzenden bestimmen. Doch das stößt auf Kritik. Denn es ist mehr als fragwürdig, ob sich das Alter – gerade von heranwachsenden Menschen – so zuverlässig und diskriminierungsfrei bestimmen lässt. Zudem fallen mitunter sehr sensible Daten in die Hände von Meta oder ByteDance. Die Open Rights Group hat gerade darauf hingewiesen, dass im Zuge der Altersverifikation im Vereinigten Königreich personenbezogene Daten an ein Unternehmen aus dem Ökosystem von Palantir-Gründer Peter Thiel abzufließen drohen.
Ausweispflicht im Internet gefährdet Anonymität
Auch die Pflicht, ein Ausweisdokument einzuscannen oder zu übersenden, ist problematisch. Denn die Plattformen können dadurch nicht nur das Alter, sondern auch weitere Informationen (wie das genaue Geburtsdatum, die Personalausweisnummer oder die Adresse) erfahren. Das öffnet Tür und Tor dafür, dass die Nutzenden noch stärker digital vermessen, mit personalisierten Kaufangeboten überflutet und in ihrem Online-Verhalten engmaschig überwacht werden. Es wäre auch der Anfang vom Ende davon, das Internet anonym nutzen können.
Das Impulspapier der SPD-Fraktion schlägt deshalb vor „eine verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifizierung“ einzuführen – und schlägt als Instrument „die EU-App bzw. die EUDI-Wallet“ vor. Damit sollen Plattformen lediglich die Bestätigung erhalten, „dass es sich um einen realen Menschen eines bestimmten Alters handelt“.
Zwei Wallets – was können sie (nicht)?
Die Autor:innen des Impulspapiers verweisen auf zwei digitalpolitische Großprojekte, die von der EU-Ebene aus angestoßen aber noch nicht vollständig in die Tat umgesetzt sind.
Die EUID-Wallet soll künftig als digitaler Ausweis im Internet fungieren. In einer App könnte man dann Führerschein, Personalausweis, Studienbescheinigung oder Deutschland-Ticket nutzen und sich digital identifizieren und authentifizieren. Die gesetzliche Grundlage hat die EU geschaffen, die technische Implementierung liegt unter anderem in der Hand der Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit der Umsetzung beauftragt.
Mit „EU-App“ meint die SPD wohl die sog. „Mini-Wallet“: Eine Lösung, welche die EU-Kommission spezifisch für den Zweck der Altersverifikation entwickeln lässt: In der App sind dann etwa Name, Geburtsdatum und Wohnort hinterlegt. Bei der Anfrage einer Porno-Webseite, eines sozialen Netzwerks oder eines Onlineshops für Whiskey, würde dann nur die Information über das Alter übermittelt. Für die Plattform soll die Person anonym bleiben (können). Würde der Vorschlag der SPD Realität, könnte etwa TikTok abfragen, ob eine Nutzerin zwischen 14 und 16 Jahren oder über 16 Jahren alt ist.
So einleuchtend der Vorschlag im SPD-Papier auf den ersten Blick auch ist, in der konkreten Umsetzung stellen sich schwierige Fragen.
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Unklare Wette auf die Zukunft
Zunächst ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt, wie die EUID-Wallet und die Altersverifikations-App genau funktionieren werden. Ob sie sich reibungslos und wirklich datensparsam einbinden lassen, um sich bei einem sozialen Netzwerk zu registrieren, steht noch in den Sternen.
Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist noch vollkommen offen. Mit Blick in die Vergangenheit besteht jedenfalls Anlass zur Skepsis, dass staatliche Ausweis-Apps nutzungsfreundlich, sicher und reibungslos für den Massenverkehr geeignet sind. So scheiterte die BundID regelmäßig am Datenaufkommen für Anwendungen wie den Kulturpass oder die Coronahilfen für Studierende.
Muss man sich am Ende zwei Wallet-Apps installieren, um am digitalen Leben teilzuhaben? Das SPD-Impulspapier macht insofern eine riskante Wette auf die Zukunft. Denn wenn die Einbindung der Wallets misslingt, werden die Plattformen entweder eigene, dateninvasivere Lösungen vorschlagen oder behaupten, dass die EU-Mitgliedstaaten ihnen etwas Unmögliches abverlangt.
Was tun, wenn 14-jährige sich gar nicht digital ausweisen können?
Bemerkenswert ist auch, wie die SPD dem Problem aus dem Weg geht, dass 14-Jährige in Deutschland keinen Personalausweis besitzen. Den „Perso“ bekommt man frühstens ab 16. Wenn die Autor:innen vorschlagen, dass die Jugendlichen „zur Verifizierung (...) die EUDI-Wallet der Erziehungsberechtigten“ nutzen können, dann in dem Wissen, dass ihr Vorschlag faktisch nicht effektiv umsetzbar ist.
Immerhin zeigen sie aber ein implizites Bewusstsein dafür, dass ihnen der Umweg über die EUDI-Wallet einer anderen Person durchaus vor Augen steht. Denn die Erfahrungen aus Australien zeigen: Es gibt zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten, die in der Praxis dazu führen, dass das Verbot faktisch leerlaufen könnte. Man fragt ältere Jugendliche, überredet die Eltern, oder nutzt den Umweg über ein Virtual Private Network (VPN).
Bei genauere Hinsehen zeigt sich: Wer die Idee eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche nicht zu Ende denkt, muss sich dem Vorwurf aussetzen, in Wahlkampfzeiten auf politischen Aktionismus zu setzen. Damit einher gehen Kollateralschäden für eine vertrauliche und sichere Nutzung des Internets .
Wen will die SPD eigentlich verpflichten – VLOPs oder alle digitalen Dienste?
Die Autor:innen des SPD-Impulspapiers bleiben zudem vage darin, wen genau sie eigentlich dazu verpflichten wollen, eine Altersverifikation einzuführen. In der öffentliche Debatte dreht sich alles um TikTok, Instagram, Facebook oder auch Snapchat.
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In Australien gibt es eine gesetzliche Definition, die nur Plattformen umfasst, die bestimmte Funktionen (Benutzerkonten, Teilen von nutzergenerierten Inhalten, öffentliche oder teilöffentliche Interaktion, Empfehlungs‑Feeds) aufweisen und von Kindern in erheblicher Weise genutzt werden. Die Regierung in Canberra veröffentlicht darauf basierend eine Liste regulierter Plattformen. Derzeit stehen darauf 10 Plattformen.
Unklare Adressat der Pflicht zur Altersverifikation
Die SPD-Fachpolitiker:innen scheinen sich hingegen noch nicht ganz klar darüber, wen man nun eigentlich regulieren will. Einmal heißt es „Plattformen, die Nutzer- oder KI-generierte Inhalte speichern und öffentlich zugänglich machen“.
Später schlagen sie vor, den Regelungsansatz „unmittelbar an den Digital Services Act (DSA)“ anzuknüpfen. Der DSA gilt indes für alle „digitalen Dienste“ – und damit auch für zahlreiche Online-Shops, Foren oder Bewertungsplattformen. Sie alle zu einer Altersverifikation zu verpflichten, würde wohl weit über das Ziel des Kinder- und Jugendschutzes hinausschießen.
Auch Wikipedia, eBay Kleinanzeigen oder lokale Instanzen des Fediverse (Mastodon) müssten dann das Alter abfragen, obwohl von Ihnen keine relevante Suchtgefahr ausgeht. Zudem würden bei der EUID-Wallet enorm viele Anfragen ankommen. Je nach technischer Ausgestaltung besteht die begründete Gefahr, dass staatliche Stellen davon Kenntnis erlangen könnten, wer sich wo wann registriert hat.
Warum nicht VLOP verpflichten?
Es verwundert deshalb, dass die SPD in ihrem Papier einen Weg übersieht, der für Expert:innen auf der Hand läge: Die Pflicht könnten sich nur auf „sehr große Online-Plattformen“ nach dem DSA beschränken – mit über 45 Millionen monatlichen Nutzenden in der EU. Damit wären die Angebote von TikTok, Facebook, Instagram sicher erfasst und kleine Plattformen ausgeschlossen. Nicht erfasst wären dann aber Snapchat oder Discord, die bei Jugendlichen sehr beliebt, aber keine „very large online plattforms“ (VLOP) sind. Sie haben (jedenfalls bislang) noch keine hinreichenden Vorkehrungen implementiert für den Jugenschutz implementiert. Nicht erfasst würden auch die meisten Online-Spiele.
Auf welcher Ebene besteht Handlungsbedarf – EU, Bund, nur in der Umsetzung?
Im Ergebnis zeigt sich: Offenbar ist sich die SPD noch nicht so richtig im Klaren darüber, wen sie mit ihrer Forderung eigentlich treffen will – und wie sich das präzise in Gesetzen verankern lässt. Soll nun der DSA reformiert werden (der bislang nicht Teil des Digital-Omnibus-Pakets ist), will man an den Jugendmedienstaatsvertrag ran, plant man ein neues Bundesgesetz oder geht es eher um ein schärfere Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden?
Die Vorschläge wirken auch deshalb wie ein aktionistischer Vorstoß, der im schlimmsten Fall fatale Nebenwirkungen auf die Internet-Nutzung haben könnte und im besten Falle als Wahlkampf-PR verpufft.
Auch Antrag für CDU-Parteitag stochert im Nebel
Der Antrag für den CDU-Parteitag wählt wiederum einen anderen Ansatz, dort heißt es: „Administrierte geschlossene soziale Netzwerke, z. B. von gemeinnützigen Verbänden, Schulen und (Sport-)Vereinen, die nach klaren demokratischen Regeln arbeiten und Fake News sowie Hatespeech wirksam ausschließen, bleiben von der Altersvorgabe ausgenommen.“ Offen bleibt aber auch hier, was unter den politischen Begriffen „Fake News“ und „HateSpeech“ genau zu verstehen ist: Es sind keine rechtlich klar definierten Begriffe. Unklar ist deshalb auch, wann eine Plattform sie „wirksam“ ausgeschlossen hat, und ab wann ein soziales Netzwerk „administriert“ und „geschlossen“ ist. Was „klare demokratische Regeln“ sind bleibt vage.
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Man kann sich schwer vorstellen, wie ein geschlossenes kleines soziales Netzwerk „Fake News“ und „Hate Speech“ „wirksam ausschließen“ soll, wenn man sich einen klassischen Familien-Chat auf Whatsapp anschaut, wo der enge Verwandte manchmal Youtube-Videos mit Verschwörungserzählungen teilt. Es stellt sich vielmehr die Frage, warum es nicht ausreicht, die Plattformen schlicht dazu zu verpflichten, sich an die Vorgaben der Plattformregulierung im DSA zu halten – und Fehlverhalten konsequent über gut ausgestattete Aufsichtsbehörden zu ahnden.
Vom Sinn und Unsinn nationaler Alleingänge der EU-Mitgliedstaaten
Und dann stellt sich auch noch die Frage, ob nationale Alleingänge hier überhaupt sinnvoll zum Ziel führen können. Was würde passieren, wenn etwa Spanien ein Verbot bis 16 Jahren einführt, Deutschland eines bis 14 Jahre, und die EU weiterhin darauf setzt, die Vorschriften des DSA zum Jugendschutz durchzusetzen?
Im schlimmsten Fall entsteht ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorgaben, der sich nachteilig auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt. In einem digitalen Binnenmarkt macht es nur wenig Sinn, wenn man sich mit unterschiedlichem Alter in Spanien, Dänemark oder Deutschland bei Instagram, TikTok und Co. anmelden kann. Digitale Freizügigkeit und gemeinsame Regeln sehen jedenfalls anders aus.
„Jugendversion“ der SPD – warum nicht für alle?
Die Autor:innen des SPD-Impulspapiers versuchen angestrengt, die beiden Seiten der bisherigen Diskussion „DSA durchsetzen“ und „Social Media für junge Menschen verbieten“ irgendwie zusammen zu bringen.
Sie schlagen vor, dass Plattformen Kinder unter 14 Jahre nicht zulassen, für 14- bis 16-Jährige aber eine Jugendversion einführen müssen. Dort soll es keine „algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme“ geben, die Inhalte sollen nicht „personalisiert“ ausgespielt und „suchtverstärkende Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen, Gamifizierung, Belohnungssysteme auf Grundlage intensiver oder dauerhafter Nutzung“ sollen untersagt sein.
Das sind sinnvolle Vorschläge, die sich wie ein „Best of“ der riskanten Designelemente von Big-Tech-Plattformen lesen. Sind sind aber auch der Kern ihres Geschäftsmodells: Denn TikTok, Instagram und Co. machen ihre Milliardengewinne damit, dass sie ihre Nutzenden digital totalüberwachen, um ihnen im Auftrag von Werbekunden maßgeschneiderte Inhalte ausspielen. Das zeigen die aktuellen Ermittlungen der EU-Kommission gegen TikTok und die chinesische Online-Handelsplattform Shein.
DSA sieht Jugendschutz bereits vor
Viele dieser Vorgaben finden sich bereits im Pflichtenkanon des DSA, den Online-Plattformen ohnehin umsetzen müss(t)en. Artikel 28 des DSA verpflichte sie dazu, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, „um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes“ zu sorgen. Nur stockt derzeit die Durchsetzung der Regeln: Die Verfahren der EU-Kommission dauern oft Jahre, und münden in Bußgelder, die Tech-Konzerne aus der Portokasse bezahlen.
Die Bundesregierung agiert zögerlich, wenn es darum geht, den US-Techkonzernen die Stirn zu bieten. Die SPD verdeckt mit ihrem Impulspapier also auch die Tatsache, dass die Bundesregierung bei der Durchsetzung der EU-Digitalgesetze derzeit auf der Bremse steht, um den US-Präsidenten und Big Tech nicht auf die Füße zu treten – aus Angst vor neuen Autozöllen.
Ist eine chronologische Darstellung der Inhalte für Nutzende noch zeitgemäß?
So sinnvoll es auch wäre, die algorithmischen Funktionsweisen, die Plattform-Nutzende beständig neue Inhalte in die Timeline spülen, kritisch zu hinterfragen. Wie genau soll das System, das die schiere Masse an Online-Inhalten filtert und auf ein konsumierbares Maß herunterbricht, denn ausgestaltet sein? Da gibt es eine weite Spanne zwischen algorithmisch-personalisiert bis hin zu chronologisch. Sollen 14-16-Jährige dann nur noch sehen, was ihre Freund:innen oder Personen, denen sie folgen, selbst gepostet haben – in zeitlicher korrekter Reihenfolge? Oder kann man auch selbst konfigurieren, was man sehen will.
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Transparente Empfehlungs-Algorithmen: Fehlanzeige
Es verwundert insofern, dass eine Forderung im SPD-Papier nicht vorkommt: Dass die Plattformen ihre algorithmischen Empfehlungssystem vollständig transparent machen müssen und den Nutzenden die Möglichkeit eröffnen, die angezeigten Inhalte selbst zu kuratieren.
Offenbar scheute man hier den Affront, den Tech-Plattformen in ihr Geschäftsmodell stärker hineinzuregieren - und ihre (angeblichen) Geschäftsgeheimnisse für Nutzerpräferenzen zu öffnen.
Toxische Geschäftsmodelle könnten zum Normalfall avancieren
Die Vorschläge der SPD laufen letztlich Gefahr, dass sie hochproblematische Geschäftsmodelle mit nachteiligen Wirkungen auf Gesundheit, sozialen Zusammenhalt, Privatsphäre und Demokratie auf Dauer legitimieren, statt sie zu bekämpfen. Denn warum sollte es Big Tech erlaubt sein, Erwachsene mit solchen problematischen Funktionsweisen zu konfrontieren?
Die Autor:innen bleiben die Antwort darauf schuldig, warum ihre „Jugendversion“ nicht eigentlich die Normalversioneines sozialen Netzwerks sein sollte. Es steht zu befürchten, dass sie mit dem Vorschlag lediglich Verhandlungsmasse schaffen, um am Ende bei einem Social-Media-Verbot ab 16 Jahren einzuschlagen – und samtweich auf eine bessere DSA-Durchsetzung zu pochen.
Jugendversion als Gefahr für die späteren Lebensabschnitte
Eine weitere Schwäche der „Jugendversion“ nach SPD-Bauart:Die Funktionen, die in der Jugendversion deaktiviert sind, werden ab dem 18. Geburtstag womöglich umso mehr reinhauen. Denn in der Altersspanne zwischen 16 und 18 Jahren würden die Nutzenden nicht nur „behutsam“ an die Nutzung von sozialen Netzwerken herangeführt: Die Plattformen könnten sie und ihre Vorlieben in einer entscheidenden Lebensphase bis ins Detail kennenlernen – um sie dann als Volljährige um so passgenauer mit Werbung, suchtfördernden Designs und gamifizierten Inhalten zu bombardieren.
Nicht zu Ende gedacht ist es auch, wenn die SPD von den Plattform abstrakt fordert, eine „Jugendversion“ anzubieten, deren Funktionen dann ab 18 Jahren per „Opt-In“ separat aktiviert werden müssen. Die Plattformen werden dadurch den Anreiz verspüren, die datensparsame, nicht-personalisierte Variante so unnattraktiv, sperrig und „langweilig“ wie nur möglich auszugestalten. Mit dem Ziel, die Nutzenden schnellstmöglich in die Vollversion zu locken. Denn dort lässt sich das Nutzungsverhalten maximal monetarisieren.
Medienbildung als Feigenblatt
Nicht zuletzt ist es erstaunlich, dass die SPD nach Jahrzehnten in Regierungsverantwortung in Bund und Ländern, einmal mehr vage nach „Medienbildung an Schulen“ und „Demokratiekompetenz“ rufen statt konkrete Programme und Haushaltsposten vorzulegen.
Es entsteht der Eindruck, Eltern und Lehrer:innen mit dem Ruf nach einem Verbot zu besänftigen und gleichzeitig die US-Regierung bei den strukturellen Maßnahmen hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien nicht zu verärgern.
Lassen sich Botarmeen und Desinformationskampagnen durch nationale Maßnahmen eindämmen?
Die SPD adressiert ein weiteres wichtiges Problem. Botarmeen und Fake-Accounts überziehen die sozialen Netzwerke seit vielen Jahren mit Desinformationskampagnen. Es entsteht so schnell der Eindruck, dass sich eine große Mengen an Menschen über bestimmte politische Vorgänge empört – oder dass ein erfundenes Ereignis wirklich stattgefunden hat. Für demokratische Öffentlichkeiten und Debatten ist das Gift.
Ob sich das Bot-Problem aber durch Maßnahmen auf nationaler Ebene durch eine Nutzenden-Authentifizierung lösen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Selbst für den hypothetischen Fall, dass die EU eine verpflichtende Altersverifikation für Big-Tech-Plattformen via EUID-Wallet einführt, und eine Identitätsprüfung für jede Anmeldung verlangt: Ausländische Mächte, die mit Botarmeen auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken wollen, spielen diese dann künftig über Mexiko, Norwegen oder Tansania in die sozialen Netzwerke ein. Ein minimaler Gewinn an authentischen Inhalten ginge mit einem enormen Potential für staatliche und kommerzielle Überwachung des Internet-Nutzungsverhaltens aller EU-Bürger:innen einher.
Netzsperren als ultima ratio?
Wenn Big Tech es darauf anlegt, die EU-Digitalgesetze zu torpedieren und zu missachten, dürfen EU-Kommission und Mitgliedstaaten nicht hilflos dastehen. Das haben erst kürzlich die gravierenden Vorgänge rund um Elon Musk‘s Chatbot Grok, mit dem die Nutzenden der Plattform X andere Menschen ohne deren Einwilligung in sexualisierten Kontexten anzeigen lassen konnten, gezeigt.
Bereits im Grok-Verfahren haben wir darauf verwiesen, dass der EU-Kommission nach dem DSA bereits jetzt die Option offensteht, bei schwerwiegenden Verstößen mit sofortigen Anordnungen gegen Plattformen vorzugehen. Die Plattformen ganz abschalten, können sie auf diesem Wege nicht.Das darf nur ein Gericht anordnen.
Netzsperren schießen schnell über das Ziel hinaus
Das hat gute Gründe. Denn mit dem Instrument der „Netzsperren“ gilt es in einem Rechtsstaat vorsichtig umzugehen. In den falschen Händen kann so eine Befugnisse auch nach hinten losgehen und zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen oder Plattformen führen. Die Autokratien dieser Welt stellen das mit Netzsperren vor Wahlen oder während Protesten tagtäglich unter Beweis.
Braucht es wirklich Netzsperren bei nicht erfolgter Altersverifikatio?
Übertragen auf den Fall, dass eine Plattform keine wirksamen Methoden zur Altersverifikation implementiert, obwohl sie dazu verpflichtet ist, stellt sich die Frage: Bedarf es in solchen Fällen die Möglichkeit, diese Anbieter vollständig vom Netz zu nehmen?
Je nachdem, wen das Social-Media-Verbot für jungen Menschen adressiert (siehe oben), könnte eine Netzsperre weit über das Ziel hinausschießen. Wenn die SPD-Fachpolitiker:innen „sofortige Anordnungen“ gegen Plattformen fordern, sind sie gut beraten, sich genaue Gedanken über die Details der Umsetzung zu machen.
Big Tech konsequent regulieren statt politischem Aktionismus
Ein Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche löst nicht die Probleme, die weitgehend unregulierte Plattformen für die gesamte Gesellschaft bedeuten. Um die gesundheitlichen Risiken und suchtfördernden Algorithmen, die Nutzende möglichst lange auf den werbefinanzierten Plattformen halten sollen, einzudämmen, braucht es eine engagierte und konsequente Durchsetzung vorhandener EU-Digitalgesetze.
Wo sich das geltende Recht in der Praxis als weniger tauglich erweist, sollte der Gesetzgeber nachjustieren und die Befugnisse und Ausstattung der Aufsichtsbehörden erweitern. Doch hier blockiert die Bundesregierung bisher aus Angst vor Autozöllen und bläst in der Diskussion um einen Digital Omnibus eher in das Horn der Deregulierung und Entschlackung der Pflichten.
Solange die Vorschläge einer Altersverifikation und Durchsetzung eines Socia-Media-Verbots nicht zu Ende gedacht sind, muss man sie als das bezeichnen was sie sind: Wahlkampftaktik und strategisches Kalkül aus den Parteizentralen.
Redaktion: Jasmin Ehbauer
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