Spanien will die Chefs der großen Plattformen persönlich haftbar machen
Geht das auch in Deutschland?
Ein Maßnahmenpaket mit Ansage
Beim „World Government Summit“ in Dubai hat der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um konsequenter gegen rechtswidrige Inhalte, Hass und Polarisierung auf sozialen Medien vorzugehen.
Dabei geht es um mehr als nur ein Verbot: Die spanische Regierung will soziale Medien für Menschen unter 16 Jahren untersagen (wie in Australien, wir berichteten). Außerdem soll ein neues Gesetz bestimmte Formen der algorithmischen Verstärkung und Manipulation rechtswidriger Inhalte unter Strafe stellen. Und: Die Verantwortung soll nicht nur die Unternehmen treffen – sondern auch die CEOs der Tech-Konzerne persönlich.
Ist der „spanische Weg“ die richtige Konsequenz aus dem jüngsten Grok-Skandal – und könnte Deutschland solche Maßnahmen auch beschließen? Wir ordnen das rechtlich und politisch ein.
EU-Ebene: Der Digital Services Act als Hauptwerkzeug
Wer setzt den DSA durch?
Die Regulierung großer Online-Plattformen wie X, Facebook, TikTok oder Instagram läuft in der EU vor allem über den Digital Services Act (DSA). Für die Durchsetzung des DSA gegen sehr große Plattformen wie X, Meta und ByteDance ist die EU-Kommission zuständig, nicht die nationalen Behörden.
Wo nationale Spielräume bleiben
Gleichzeitig bleibt im Strafrecht und bei der Strafverfolgung Spielraum für die Mitgliedstaaten. Genau dort setzt Spanien jetzt an: nicht beim DSA selbst – sondern beim nationalen Strafrecht.
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Was verlangt der DSA eigentlich konkret?
Risiken erkennen und minimieren
Der DSA verpflichtet Plattformen vor allem dazu, systemische Risiken zu bewerten, die auf ihren Diensten entstehen. Dazu zählen etwa Risiken für die Privatsphäre von Nutzenden oder deren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Erkannte Risiken müssen Plattformen dann durch geeignete Maßnahmen minimieren.
Wenn Nutzende auf X mithilfe des KI-Bots Grok Bikini-Bilder von anderen Menschen generieren konnten, lag ein Verstoß gegen diese Pflicht nahe. X hat es unterlassen, diese Form der Persönlichkeits- und Ehrverletzung durch Grok zu unterbinden. Die EU-Kommission geht deshalb auch gegen X vor.
Illegale Inhalte löschen (aber nach welchem Recht?)
Der DSA regelt außerdem, wie Plattformen mit illegalen Inhalten umzugehen haben: Sie müssen Meldungen von Nutzern und sog. Trusted Flaggers entgegennehmen und rechtswidrige Inhalte löschen. Das können gefälschte Waren in Online-Shops, strafbare Postings auf einem sozialen Netzwerk oder falsche Tatsachenbehauptungen sein. Strafbare Inhalte melden die Plattformen an die zuständigen Polizeibehörden.
In der Politik heißt es dazu immer wieder: „Was offline illegal ist, muss auch online verboten sein.“ Warum sollte man ein beleidigendes Bild an einer Hauswand herunternehmen müssen, aber nicht auf einem sozialen Netzwerk?
Doch was „illegal“ ist, bestimmt in der Regel nicht die EU, sondern nationales Recht. Was in Spanien illegal ist, kann in Deutschland erlaubt sein – oder umgekehrt. Die kulturellen und juristischen Unterschiede in den Mitgliedstaaten respektiert der DSA. Wer den spanischen König beleidigt, macht sich in Madrid strafbar, in Deutschland gibt es so eine Majestätsbeleidigung nicht (mehr). Und in Spanien ist es zum Beispiel nicht (mehr) mit Strafe belegt, den Holocaust zu leugnen. Plattformen müssen diese Unterschiede bei der Löschung berücksichtigen.
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Darf Spanien neben dem DSA eigene Plattformgesetze machen?
Der DSA als regulatorisches Dach auf EU-Ebene
Als EU-Verordnung überlagert der DSA grundsätzlich die Kompetenz der Mitgliedstaaten, mit eigenen Regeln nachzusteuern. Spanien dürfte also keine eigenen Gesetze mehr dazu erlassen, wie Plattformen mit illegalen Inhalten und Meldungen der Nutzenden konkret umzugehen oder wie sie strukturelle Risiken auf ihren Diensten einzudämmen haben.
Strafrecht ist Kompetenz der Mitgliedstaaten
Aber genau das plant Spanien auch nicht. Die Regierung will stattdessen auf Strafrechtsebene nachjustieren. Und hier gilt: Die EU-Mitgliedstaaten haben die alleinige Kompetenz über ihr Strafrecht – und damit Handlungsspielraum.
So kennt Italien seit letztem Jahr einen Straftatbestand für ehrverletzende Deepfakes, während in Deutschland noch eine Strafbarkeitslücke vorhanden ist.
Das Spanien-Paket: Was Sánchez jetzt ankündigt
1) Haftung: Nicht nur die Firma, auch der Chef
Pedro Sánchez hat in Dubai angekündigt, dass Geschäftsführer von Firmen, die eine Plattform betreiben, persönliche strafrechtliche Verantwortung tragen sollen, wenn sie nicht konsequent genug gegen illegale Inhalte vorgehen – etwa indem in ihrer Verantwortung rechtswidrige Inhalte pflichtwidrig nicht gelöscht werden. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament die Hürde für ein strafrechtliches Verhalten noch näher definieren wird. Denn für strafrechtliche Maßnahmen bedarf es ein hohes Maß an Unrecht, das in einer Tat zutage kommt. Dem Geschäftsführer muss auch persönlich ein Vorwurf zu machen sein - etwa indem er von dem Verstoß Kenntnis hatte, bewusst nichts unternommen oder notwendige Maßnahmen unterlassen hat.
2) Neue Straftat: Algorithmische Verstärkung illegaler Inhalte
Außerdem will die spanische Regierung einen neuen Straftatbestand vorschlagen, nach dem die algorithmische Verstärkung oder Manipulation illegaler Inhalte verboten ist – sowohl für die Erzeuger des Inhalts als auch für Plattformen, die ihn kommerziell verbreiten. Auch hier bleibt die genaue Ausgestaltung offen – etwa ob nur planvolles und beharrliches Verhalten strafbar sein soll und welches Ausmaß die Verbreitung haben muss.
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3) Messbar machen: „Fußabdruck für Hass und Polarisierung“
Geplant ist auch ein System, um einen „Fußabdruck für Hass und Polarisierung“ im Netz zu messen: Spanien wolle nachverfolgen, quantifizieren und öffentlich machen, wie Plattformen Spaltung fördern und Hass verstärken. Auf dieser empirischen Grundlage ließen sich dann weitere Maßnahmen entwickeln (Sánchez: „Spreading hate must come with a cost“). Es bleibt unklar, was genau Sánchez hier im Detail vorschwebt.
4) U16-Verbot: Social Media erst ab 16
Spanien will soziale Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Dafür sollen Plattformen verpflichtet werden, das Alter der Nutzer effizient und wirksam zu prüfen. Offenbar schwebt der spanischen Regierung hier das Vorbild Australien vor Augen. Auch dort überließ es ein Gesetz in erster Linie den Plattformen, wie sie das Alter genau feststellen und das Verbot umsetzen. Dabei besteht jedoch die reale Gefahr, dass feste Altersgrenzen für bestimmte Dienste und eine um sich greifende Altersverifikation im Internet sich zu einer – möglicherweise gar nicht intendierten – Gefahr für Grundrechte entwickeln.
5) Strafverfolgung: Neue Wege mit der Staatsanwaltschaft
Außerdem kündigte Sánchez an, dass seine Regierung gemeinsam mit den Staatsanwaltschaften neue Wege finden wolle, um Straftaten von und auf X, TikTok und Instagram konsequenter zu verfolgen. Ob er Spezialstaatsanwaltschaften schaffen will, die wir in verschiedenen Bundesländern in Deutschland schon haben, neue Ermittlungsbefugnisse schaffen, oder eher eine „Task Force“ der zuständigen Behörden einrichten will, bleibt unklar.
Politische Eskalation inklusive
Mit der Aussage „No more hiding behind code, no more believing that technology is neutral“ geht der spanische Ministerpräsident in die offene Auseinandersetzung mit Elon Musk, Mark Zuckerberg und Co.. Die CEOs der Big-Tech-Unternehmen beherrschen weite Teile der digitalen Infrastruktur in Europa - und versuchen sich, aus der gesellschaftlichen Verantwortung für ihre Dienste und Produkte zu stehlen. Die Reaktion von Elon Musk kam prompt: Er bezeichnete Sánchez auf seiner Plattform X als „true fascist totalitarian“.
Was heißt das praktisch für Menschen in Spanien?
Wenn Plattformen nicht handeln, kann der Staat handeln
Wenn sich massive Rechtsverstöße auf einer Plattform häufen und die Verantwortlichen sich weigern, entschlossen zu reagieren, könnte nicht nur die EU-Kommission wegen DSA-Verstößen tätig werden - sondern auch spanische Strafverfolgungsbehörden. Spanien hätte dann im Ernstfall eigene Möglichkeiten, gegen sehr große Online-Plattformen und ihre Inhaber vorzugehen – und müsste nicht auf Brüssel warten.
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Mehr Hebel für Betroffene
Für Betroffene digitaler Gewalt könnte sich der Rechtsschutz dadurch spürbar verbessern. Sie könnten Verstöße dann nicht nur bei den Plattformen melden und hoffen, dass diese reagieren – oder ihre Fälle an die zuständigen Behörden weiterreichen, damit diese wegen systematischer Verstöße gegen einzelne Plattformen vorgehen. Sie könnten auch Anzeige bei der Polizei erstatten, um sich zu schützen.
Entdecken Journalist:innen, Aufsichtsbehörden oder zivilgesellschaftliche Organisationen, dass einzelne Plattformen gezielt illegale Inhalte - etwa als Schmutzkampagne gegen Politiker:innen vor Wahlen - verbreiten, könnten auch sie Anzeige erstatten. Big Tech wäre ein Stück der Anreiz genommen, mit illegalen Inhalten, die aufwühlen, polarisieren und verschrecken, Geld zu verdienen und illegale Inhalte bewusst zu streuen.
Das „schärfste Schwert“ – mit echten Konsequenzen
Das Strafrecht ist das „schärfste Schwert des Rechtsstaats“. Den CEOs auch ausländischer Unternehmen drohten bei Verstößen Haft, Geldstrafen oder Durchsuchungen. Das tut mehr weh als ein Bußgeld aus Brüssel, das ein Unternehmen mit Milliardengewinnen im Zweifel aus der Portokasse zahlen kann.
Einordnung: Warum Spanien diesen Schritt geht
Aus dem Grok-Skandal gelernt
Die spanische Regierung zeigt mit ihrem Vorstoß, dass sie genau analysiert hat, an welchen Stellen es beim Skandal um sexualisierte KI-Bilder echter Menschen auf X noch gehakt hat. Sie schafft sich ein nationales Instrumentarium, um Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum besser zu schützen.
Wer illegale Inhalte trotz besseren Wissens nicht löscht, mit rechtswidrigen Inhalten bewusst Reichweite erzielen und damit Geld verdienen will, wer Hasskampagnen planvoll zulässt oder unterstützt, soll nach dem Willen der spanischen Regierung künftig mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn Elon Musk seine Plattform X weiterhin dazu nutzt, um sich über europäisches Recht hinwegzusetzen und den Rechtsstaat anzugreifen, dann müsste er in Spanien künftig mit persönlichen Konsequenzen rechnen – und nicht nur mit Bußgeldern aus Brüssel.
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Und Deutschland?
Möglich wäre es – zumindest grundsätzlich
Deutschland könnte sich dem „spanischen Weg“ anschließen. Dem deutschen Gesetzgeber steht der Weg offen, neue Straftatbestände vorzusehen, wenn illegale Inhalte algorithmisch verstärkt und manipuliert ausgespielt werden – und auch Geschäftsführer:innen von Unternehmen stärker in die persönliche Verantwortung zu nehmen.
Aber: Strafrecht ist das letzte Mittel
Bei einer Verschärfung des Strafrechts gilt es aber, Augenmaß zu wahren. Strafrecht muss stets „letztes Mittel“ bleiben – und sollte nicht unbedacht verschärft werden. Nicht jeder Verstoß gegen demokratische Regeln darf strafbar sein - sondern im Fokus müssen absichtliches, planvolles und besonders verwerfliches Verhalten stehen. Ohnehin haben die Meldepflichten und Durchsetzungsmaßnahmen nach dem DSA Vorrang. Doch der Grok-Fall hat gezeigt, dass das lange dauern kann.
Für den Ernstfall braucht es klare Regeln
Für den Fall, dass ein durchgeknallter Tech-Milliardär das nationale und europäische Recht einfach ignorieren will, und seine Plattform als Waffe gegen den Rechtsstaat nutzt, dürfen wir Opfer digitaler Gewalt nicht im Regen stehen lassen.
Was den CEOs von Big Tech dann konkret drohen kann
Was wäre die Folge, wenn Deutschland sein Strafrecht nach dem spanischen Vorbild anpassen würde? Sollte Elon Musk sich penetrant weigern, rechtswidrige Inhalte auf X zu löschen, oder diese mit den X-Algorithmen sogar plannvoll steuern, um demokratische Debatten zu unterminieren, würde ihm im Ernstfall ein Strafverfahren drohen.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann theoretisch Anklage erheben, Untersuchungshaft anordnen, oder die Geschäftsräume von X polizeilich durchsuchen (wie gestern in Paris passiert). Es wäre sogar denkbar, dass ein europäischer Haftbefehl für den Vielflieger Musk erfolgt.
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