Digitalsteuern oder Anti-Zwang-Verordnung:

Europas Optionen im Konflikt mit Washington

Michael Kolain – Berlin –
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Die Zuspitzung im Streit um Grönland setzt die EU unter Druck, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen – um den politischen und wirtschaftlichen Druck auf Donald Trump und die US-Regierung zu erhöhen.

Naheliegend wäre zunächst, Regeln konsequent durchzusetzen, die ohnehin gelten: Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und AI Act. Bislang wurde das immer wieder mit Verweis auf mögliche US-Zollerhöhungen ausgebremst – zuletzt auch öffentlich von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche.

Doch abgesehen davon, einfach die eigenen Gesetze konsequent gegen gegen US-Unternehmen durchzusetzen, gibt es Möglichkeiten für besondere Zeiten.

Anti-Coercion-Instrument: Schutz vor wirtschaftlichem Zwang

Mit der Verordnung (EU) 2023/2675 („Anti-Coercion-Instrument“) kann die EU gegen wirtschaftlichen Zwang durch Drittstaaten vorgehen. Ziel ist, andere Staaten dazu zu bringen, illegitimen Druck in Zeiten geopolitischer Spannungen einzustellen.

Die Voraussetzung ist „wirtschaftlicher Zwang“ (Art. 2). Die Voraussetzung liegt vor, wenn ein Drittland mit Handels- oder Investitionsmaßnahmen Druck ausübt, um die EU oder einen Mitgliedstaat zu einer bestimmten Entscheidung (insbesondere dem Erlass bestimmter Gesetze) zu zwingen. Das könnte bei neuen Zöllen vorliegen, die erkennbar darauf abzielen, politischen Druck auszuüben – etwa um die Abtretung oder den „Verkauf“ Grönland zu erzwingen. In diesem Szenario wäre die staatliche Souveränität Dänemarks betroffen. Ein „international anerkanntes berechtigtes Anliegen“ (Art. 2 Buchstabe d), das den Zwang rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Die rechtliche Letztentscheidung darüber, ob die US-Regierung hier „wirtschaftlichen Druck“ im Sinne der Verordnung ausübt, liegt letztlich beim Europäischen Gerichtshof.

Wichtig: Die EU hat das Instrument 2023 geschaffen, bislang aber noch kein einziges Mal angewendet – obwohl genau solche Konstellationen im Gesetzgebungsprozess mitgedacht wurden: handelspolitischer Druck als Mittel zur Durchsetzung geopolitischer Ziele.

Wie das Verfahren läuft (vereinfacht)

Die Verordnung sieht ein mehrstufiges Verfahren vor:

  1. Prüfung, ob wirtschaftlicher Zwang vorliegt.

  2. Formelle Feststellung, dass wirtschaftlicher Druck im Sinne der Verordnung ausgeübt wird.

  3. Verhandlungen mit dem Drittstaat, um den Druck abzubauen.

  4. EU-Gegenmaßnahmen, falls der Druck nicht endet.

  5. Optional: Am Ende können sogar Wiedergutmachungszahlungen verlangt werden.

Die EU-Kommission kann ein Verfahren selbst anstoßen und die Rahmenbedingungen prüfen; dafür sind bis zu vier Monate vorgesehen. Danach legt sie ihre Einschätzung dem Rat vor. Der Rat entscheidet anschließend mit qualifizierter Mehrheit.

Mögliche Anti-Zwang-Maßnahmen

Anhang I der Verordnung nennt beispielhaft mögliche Gegenmaßnahmen, darunter:

  • neue oder höhere Zölle,

  • Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (inklusive Exportkontrollen),

  • Ausschluss von Waren, Dienstleistungen oder Lieferanten von öffentlichen Ausschreibungen (oder Anpassungen in der Angebotsbewertung),

  • Maßnahmen, die den Handel mit Dienstleistungen beeinträchtigen,

  • Einschränkungen beim Marktzugang für ausländische Direktinvestitionen in der EU,

  • Einschränkungen beim Schutz geistigen Eigentums oder seiner kommerziellen Nutzung.

Für die Digitalwirtschaft könnte das konkret bedeuten:

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  • Importbeschränkungen für US-Hardware (z. B. iPhones oder Hochleistungschips für KI-Rechenzentren),

  • Auflagen oder Beschränkungen für Direktinvestitionen (z. B. beim Aufbau von Rechenzentren durch AWS oder Google),

  • Ausschluss US-Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen für Cloud-Infrastrukturen.

  • Beendigung von laufenden Verträgen: Die EU-Kommission stellt ihren Betrieb von Microsoft365 und Teams ein.

Handelsabkommen: Spielraum für Digitalsteuer oder neue Gebühren?

Sollten die USA oder die EU zu dem Schluss kommen, dass das Handelsabkommen vom Juli 2025 (wir hatten berichtet) durch neue US-Zölle faktisch obsolet ist, könnten dortige Selbstbindungen wegfallen. Damals wurde unter anderem vereinbart:

„Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union beabsichtigen, ungerechtfertigte Hindernisse für den digitalen Handel zu beseitigen. In diesem Zusammenhang bestätigt die Europäische Union, dass sie keine Netznutzungsgebühren einführen oder beibehalten wird. Darüber hinaus werden die Vereinigten Staaten und die Europäische Union weiterhin keine Zölle auf elektronische Übertragungen erheben.“

Fällt diese Klammer weg, könnte die EU Maßnahmen wieder auf den Tisch legen, die politisch bislang als „blockiert“ galten:

  • etwa Steuern auf digitale Dienstleistungen (siehe Mehrwertsteuer in Italien),

  • oder eine Digitalabgabe auf Werbeumsätze großer Online-Plattformen (nach Vorbildern wie Österreich), wie sie in Deutschland immer wieder diskutiert wird.

  • Da sog. Netznutzungsgebühren, um große Streamingdienste oder Plattformen am Ausbau des Glasfaser- und Mobilfunknetztes zu beteiligen, im Ergebnis die Netzneutralität in Europa bedrohen könnten, sollte die EU damit aber eher zurückhaltend sein.

Risiko der Eskalation: US-Exportkontrollen und Sanktionen

Gleichzeitig muss die EU die mögliche Gegenreaktion aus Washington einkalkulieren. Die US-Regierung könnte Exportkontroll- und Sanktionsrecht nutzen. Das hätte potenziell weitreichende Folgen:

  • Einschränkungen bei der Einfuhr von Technologie (etwa für Halbleiter oder KI-Chips),

  • Verbote oder Auflagen für US-Beteiligungen in der EU,

  • Sanktionen gegen Personen aus der EU (wie bereits gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid und den ehemaligen EU-Kommisar Breton).

  • Einschränkungen bei Softwarelizenzen, Updates oder Cloud-Diensten.

Jede Exportbeschränkung im Bereich der Digitalwirtschaft würde die technologische Abhängigkeit von den USA schmerzhaft sichtbar machen. Teile von Wirtschaft und Verwaltung könnten kurzfristig ohne verlässliche, sichere digitale Arbeitsumgebung dastehen.

Es führt kein Weg an einer engagierten Strategie vorbei, die digitale Souveränität der Europäischen Union strukturell zu stärken – nicht als Langzeitprojekt, sondern als geopolitische Notwendigkeit. Unternehmen und Bürger:innen sollten sich genau überlegen, ob sie nicht endlich den Ausstieg aus den bequemen Angeboten von Big Tech aus den USA vollziehen sollten – um Open-Source-Lösungen oder europäischen Anbietern den Vorzug zu geben.